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Wirkstoffverordnung (WIVO)

Modulgruppe: Arzneimittelmanagement

Arzneimittelverordnungen bedeuten in der Regel Verordnungen von Fertigarzneimitteln. Diese Fertigarzneimittel können Apotheken gegen Präparate gleicher Zusammensetzung, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße austauschen. Im Rahmen von Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen sind Apotheken sogar verpflichtet, ein entsprechend rabattiertes Präparat abzugeben. Eine Ausnahme davon besteht, wenn verschreibende Ärztinnen und Ärzte das sogenannte Aut-Idem-Kreuz setzen. Wenn dieses Feld auf dem Rezeptvordruck explizit markiert ist, müssen Apotheken exakt das verordnete Arzneimittel abgeben.

S3C-WIVO-Schnittstelle ermöglicht reine Wirkstoffverordnungen

Ärztinnen und Ärzte können Arzneimittel auch lediglich über den Wirkstoff verordnen. Nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung reicht der vollständige Name eines Wirkstoffs, die Wirkstärke, die Darreichungsform und die Packungsgröße aus, um ein Arzneimittel eindeutig zu identifizieren. In diesem Fall müssen Apotheken entweder einen bestehenden Rabattvertrag bedienen oder eines der drei günstigsten Präparate mit dem entsprechenden Wirkstoff abgeben. Dieser Weg ermöglicht wirtschaftliche Verordnungen.

Manche Arztinformationssysteme lassen bei der Arzneimittelverordnung derzeit jedoch keine reinen Wirkstoffverordnungen zu. Mit ihrer S3C-WIVO-Schnittstelle schließt die gevko diese Lücke. Die Schnittstelle stellt eine strukturierte Wirkstoffverordnung innerhalb eines Arztinformationssystems alltagstauglich zur Verfügung. Damit macht die S3C-WIVO-Schnittstelle Wirkstoffverordnungen, die auf  Selektivverträge zurückgehen, einfach.

Auch bedeuten Wirkstoffverordnungen für Patientinnen und Patienten mehr Klarheit. Denn auf dem Rezept steht nur noch ein Wirkstoff und kein Handelsname oder Hersteller mehr. So entstehen in den Apotheken keine Irritationen, wenn eine Patientin oder ein Patient ein Produkt mit einem anderen Namen erhält, als auf dem Rezept verordnet wurde.

Anwendungsbeispiel

Ein Selektivvertrag sieht vor, dass die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vermehrt Wirkstoffe und weniger Fertigarzneimittel verordnen. Im Fall einer Arzneimittelverordnung für einen Patienten, der auch an diesem Selektivvertrag teilnimmt, verordnet der behandelnde Arzt aus Gewohnheit ein Fertigarzneimittel.

Sein Arztinformationssystem, in dem die S3C-WIVO-Schnittstelle integriert ist, schlägt dem Arzt auf Basis des Fertigarzneimittels eine entsprechende Wirkstoffverordnung vor. Der Mediziner kann den vorgeschlagenen Wirkstoff nun einfach mit einem Klick  auswählen und auf das Rezept übernehmen.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-WIVO-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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