Interoperabilitätsstandards
Wir definieren und nutzen internationale Standards für das deutsche Gesundheitswesen
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, durch die Vernetzung von Systemen im Gesundheitswesen die Versorgungsqualität der Menschen zu verbessern. Um dieses Ziel in der sehr heterogenen Systemlandschaft des deutschen Gesundheitswesens zu erreichen, sind wir in den verschiedenen Gremien und Verbänden zur Interoperabilität tätig und wirken bei der Weiterentwicklung der Standards mit.
Wir nutzen die offenen und internationalen Standards, um die vielfältigen Herausforderungen der unterschiedlichen Digitalisierungsvorhaben im deutschen Gesundheitswesen zu bewältigen und gleichzeitig die Entwicklung zukünftiger digitaler Technologien zu unterstützen. Deshalb setzen wir in den Projekten für unsere Kunden auf diese Kommunikationsstandards und leisten so einen direkten Beitrag für mehr Interoperabilität.
Wo wir aktiv sind
Hohe Akzeptanz & Nachhaltigkeit
Hersteller und Anwender können sich auf einheitliche Vorgaben und Rahmenbedingungen verlassen. Die Konzepte sind getestet und wiederverwendbar, die Technologien erprobt.
Gateway zwischen Arztpraxis und einer Gesundheitsakte
IHE Profile
Wir haben verschiedene IHE Profile zur Anbindung von Akteninfrastrukturen und zum sicheren Datenaustausch für unser Gesundheitsgateway tHENA auditiert. Die hierfür notwendigen IHE Profile wurden auf dem IHE Connectathon Europe bei umfangreichen Tests der Systeme unterschiedlichster Anbieter erfolgreich durchgeführt.
Das Ziel der Auditierung von IHE Profilen ist, den Herstellern von Arztinformations- sowie sonstigen Leistungserbringersystemen einen einfachen und für eine Vielzahl digitaler Geschäftsprozesse einheitlichen und sicheren Zugangsweg zu zentralen Infrastrukturen zu ermöglichen, ohne die IHE Profile mit entsprechendem Komplexitätsgrad jeweils selber implementieren zu müssen. Dies kann von tHENA übernommen werden.
Auf den Connectathons u.a. auditierte IHE-Profile
Patient Identifier Cross-Referencing (PIX)
Ermöglicht die Verknüpfung von Patientenkennungen in einem Netzwerk von Einrichtungen, die für einen Patienten jeweils eigene Kennungen vergeben.
Basic Patient Privacy Consents (BPPC)
Bietet einen Mechanismus, um die Einverständniserklärung(en) des Patienten zu dokumentieren und ein Verfahren für Content Consumer Einverständniserklärungen ihrer Nutzung angemessen durchzusetzen.
Advanced Patient Privacy Consents (APPC)
Beschreibt die Semantik, die erforderlich ist, damit Patienteneinwilligungen zwischen Systemen und Organisationen erfasst, verwaltet und kommuniziert werden können.
Audit Trail and Node Authentication (ATNA)
Legt Sicherheitsmaßnahmen fest, die zusammen mit den Sicherheitsrichtlinien und -verfahren die Vertraulichkeit von Patienteninformationen, die Datenintegrität und die Rechenschaftspflicht der Benutzer gewährleisten.
Document Encryption (DEN)
Bietet eine Möglichkeit, Gesundheitsdokumente unabhängig von einem bestimmten Transport, einer bestimmten Anwendung oder einem bestimmten Dokumententyp zu verschlüsseln, wodurch die End-to-End-Vertraulichkeit in heterogenen Arbeitsabläufen unterstützt wird.
Document Digital Signature (DSG)
Gibt die Verwendung digitaler Signaturen für Dokumente an, die von Organisationen gemeinsam genutzt werden.
Document Metadata Subscription (DMS)
Beschreibt die Verwendung von Abonnement- und Benachrichtigungsmechanismen zur Verwendung innerhalb einer XDS Affinity Domain und in verschiedenen Communities und definiert zwei Methoden für Abonnement und Benachrichtigung: Push- und Pull-Methode.
Mobile access to Health Documents (MHD)
Definiert eine einfache HTTP-Schnittstelle zu einer Document Sharing Umgebung und ist für jedes System gedacht, das die vereinfachte HTTP-RESTful-Technologie gegenüber der in XDS verwendeten robusteren Technologie bevorzugt.
FHIR-Repository und elektronische Verordnungsmuster
HL7-Standards
Wir setzen in verschiedenen Projekten den HL7-Kommunikationsstandard FHIR ein. Wie z.B. für elektronische Verordnungen oder dem elektronischen Medikations-Datenaustauschformat.Wir setzen auch FHIR-Server als Consent-Management-Modul von tHENA im Rahmen von elektronischen Teilnahmeerklärungen und Teilnehmerverzeichnissen und elektronischen Verordnungen wie Heilmittel oder Krankenbeförderungen ein.
Von uns spezifizierte FHIR- und CDA-Dokumente befinden sich aktuell im interdisziplinären Abstimmungsverfahren, das mit der medizinischen und technischen Expertise von HL7 Deutschland durchgeführt wird. Wir nutzen auch vorhandene CDA-Spezifikation wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in dem Projekt „Elektronische Arztvernetzung in der Hausarztzentrierten Versorgung Baden-Württemberg“ verwendet wird.
eVerordnung Krankenhausbehandlung - FHIR
CDA
Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung muss der Patient zur Prüfung der Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse vorlegen. Um den Patienten von diesem Vorgang zukünftig zu entlasten, kann die Verordnung zur Krankenhausbehandlung von der Arztpraxis zur Krankenkasse elektronisch übermittelt werden.
eVerordnung Krankenbeförderung - FHIR
CDA
Dient dem Verordnungsprozess von Krankenbeförderungen unmittelbar in der Arztpraxis, dabei wird zunächst der Weg zwischen verordnendem Arzt und Krankenkasse abgebildet.
eVerordnung Heilmittelverordnung - FHIR
Für die vormaligen Verordnungsformulare von Heilmitteln in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie (Muster 13, 14 und 18) gilt ab 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel (Muster 13). Dabei orientiert sich das neue Formular 13 am Arbeitsablauf in der ärztlichen Praxis.
eMedikations-Datenaustauschformat - FHIR
Derzeit werden für die strukturierte Dokumentation von Medikationsdaten verschiedene Formate und Spezifikationen genutzt. Diese ähneln einander in vielen Merkmalen, sind aber nicht vollständig interoperabel. Um hier einen Mehrwert zu schaffen, haben wir ein elektronisches Medikations-Datenaustauschformat spezifiziert.
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