Krankenbeförderung
Modulgruppe: Weiterbehandlungsmanagement
Einige Menschen sind auf Krankentransporte angewiesen. Diese Transporte können ein unentbehrliches Beförderungsmittel sein, um zum Behandlungsort zu gelangen – sie verursachen aber auch Kosten. Für die Erstattung müssen Krankentransporte von behandelnden Ärztinnen und Ärzten verordnet und im Anschluss von den Krankenkassen genehmigt werden.
Bei der Verordnung gilt es, spezifische Regelungen der Krankenkassen sowie die Krankentransportrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu berücksichtigen. Deshalb sind korrekt ausgefüllte Formulare für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte wichtig, damit Genehmigungen durch Kostenträger reibungslos verlaufen. Auf der anderen Seite ist für die gesetzlichen Krankenkassen eine wirtschaftliche Verordnung im Rahmen der Krankenbeförderung von Bedeutung.
S3C-KB-Schnittstelle unterstützt beim Ausfüllen der Verordnungsformulare
Für diese Problematik hat die gevko eine Lösung entwickelt. Die S3C-KB-Schnittstelle unterstützt die Mediziner beim Ausfüllen des Verordnungsformulars und sorgt mit Ausfüllhilfen und Hinweisen für eine qualitativ hochwertige und richtige Verordnung.
Dabei fragt die Schnittstelle notwendige Vorbedingungen ab und prüft auch Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Feldern des Formulars. Auf diese Weise lassen sich Fehler vermeiden.
Zusätzlich ist es möglich, individuelle Leistungsverzeichnisse aller infrage kommenden Fahrdienstleister zu erstellen und zu hinterlegen. Dazu gehören auch solche Dienstleister, die eine Vergütungsvereinbarung mit einer Krankenkasse geschlossen haben. So kann über die S3C-KB-Schnittstelle eine kostenbewusste Auswahl erfolgen, die die Nähe zum Wohnort der Patientinnen und Patienten berücksichtigt. So können Rückfragen der Krankenkassen aufgrund von Ausstellungsmängeln reduziert und alle wirtschaftlichen Potenziale ausgeschöpft werden.
Anwendungsbeispiel
Ein Arzt verordnet für seine Patientin, die an einer Niereninsuffizienz leidet, den Krankentransport zur Dialysestation. Da die Krankenkasse der Patientin Vergütungsverträge mit Fahrdienstleistern geschlossen hat, wird dem Arzt mithilfe der S3C-KB-Schnittstelle ein entsprechendes Unternehmen vorgeschlagen.
Für die Verordnung des Krankentransports für die Dialysepatientin sind weitere Angaben notwendig. Dank der Schnittstelle werden diese im Verlauf der Verordnung auf ihre Plausibilität hin geprüft. Durch dieses Vorgehen erhält die Krankenkasse eine Verordnung, die nach ihren speziellen Vorgaben fehlerfrei ausgestellt ist.
Die positiven Folgen: Der Prüfaufwand seitens der Krankenkasse reduziert sich erheblich; die Patientin bekommt für ihre Situation den bestmöglichen Krankentransport und kann sich sicher sein, dass ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Dokumente zum Download
Produktblatt der S3C-KB-Schnittstelle
inkl. Darstellung der Umsetzung
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