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Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Modulgruppe: Arzneimittelmanagement

Wer handelt und entscheidet, macht zwangsläufig den einen oder anderen Fehler, so auch bei der Verordnung von Arzneimitteln. Eine IT-gestützten Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) kann den Medikationsprozess optimal unterstützen, indem Medikationsfehler und das damit einhergehende Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) minimiert werden.  Ein automatisierter AMTS-Check während der Arzneimittelverordnung, der das aktuelle medizinische und pharmakologische Wissen berücksichtigt, kann deshalb die Patientensicherheit positiv beeinflussen.

Aktuell am Markt verfügbare AMTS-Systeme unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln. Jedoch verfügen diese Systeme häufig nur über herstellerspezifische Schnittstellen und sind daher nur bedingt einsetzbar. Wenn Hersteller einen erweiterten AMTS-Check in ihr Arztinformationssystemen integrieren möchten, müssen sie sich entweder auf einen Lieferanten festlegen oder die Schnittstellen der am Markt erhältlichen AMTS-Systeme einzeln umsetzen.

Die S3C-AMTS-Schnittstelle vereinfacht Integration von AMTS-Systemen in Arztpraxen

Die gevko bietet mit der S3C-AMTS-Schnittstelle eine einheitliche und lieferantenunabhängige Schnittstelle zwischen AMTS- und Arztinformationssystemen. Dadurch kann die Ärztin oder der Arzt selbst entscheiden, welches AMTS-System in seiner Praxis zum Einsatz kommt. Die AMTS-Schnittstelle der gevko erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, Arzneimitteltherapiesicherheit in ihr Verordnungsmanagement zu integrieren.

Anwendungsbeispiele

Beispiel I

Eine Patientin erhält ein Medikament zur Blutverdünnung. Wegen anhaltender säurebedingter Magenschmerzen verordnet der Arzt ihr ein neues Arzneimittel, das die Magensäureproduktion reduziert. Die Kombination der beiden Medikamente kann jedoch zu einer verringerten Wirksamkeit des Blutverdünners führen. Das AMTS-Modul, das dank der S3C-AMTS-Schnittstelle problemlos in das Arztinformationssystem der Praxis integriert ist, weist den Arzt auf die Wechselwirkung hin und zeigt ihm Medikationsalternativen auf.

Beispiel II

Ein Patient erhält als Dauermedikation ein schon lange am Markt befindliches Arzneimittel. Beim Ausstellen der Folgeverordnung wird die behandelnde Ärztin durch das über die S3C-AMTS-Schnittstelle verknüpfte AMTS-Modul auf einen aktuellen Rote-Hand-Brief und dessen Inhalt hingewiesen. Rote-Hand-Briefe sind Informationen der pharmazeutischen Unternehmen für Fachkreise über neue Erkenntnisse bedeutender Arzneimittelrisiken und über Maßnahmen zu deren Minderung.

Beispiel III

Zur Vorbeugung eines Schlaganfalls verordnet der Arzt einer älteren Patientin ein Arzneimittel zur Blutverdünnung. Aufgrund des hohen Alters und der Gefahr von Blutungen, die mit dem Arzneimittel einhergehen, verordnet der Arzt die niedrigste verfügbare Dosierung. Daraufhin erhält er über das mithilfe der S3C-AMTS-Schnittstelle integrierte AMTS-Modul einen Hinweis, dass die Dosierung unterhalb der empfohlenen Tagesdosis liegt und die Wirkung deshalb eingeschränkt sein könnte.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-AMTS-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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