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Abrechnung (AB)

Modulgruppe: Abrechnungsmanagement

Im Kollektivvertragssystem gibt es ein einheitliches Abrechnungsverfahren. Bei Selektivverträgen existiert ein solches Verfahren nicht. Für jeden Selektivvertrag werden die Modalitäten der Abrechnungen individuell definiert.

S3C-AB-Schnittstelle bildet Abrechnungsvorgaben bei Selektivverträgen ab

Um die unterschiedlichen Vorgaben für Abrechnungen flexibel abzubilden, hat die gevko mit der S3C-AB-Schnittstelle ein Baukastensystem entwickelt. Mithilfe dieses Baukastens können auf der Grundlage vorliegender Basisinformationen individuelle Abrechnungsdateien mit spezifischen Inhalten und Strukturen erzeugt werden. Hersteller von Arztinformationssystemen können mit einer einmaligen Implementierung der S3C-AB-Schnittstelle sowohl einfache als auch komplexe Abrechnungen abbilden. Die aufwändige Umsetzung für jeden einzelnen Selektivvertrag entfällt.

Darüber hinaus ermöglicht die S3C-AB-Schnittstelle direkte Abrechnungen mit Managementgesellschaften und mit Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei werden die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach Paragraf 295 Abs. 1b SGB V berücksichtigt. Die technische Anlage für das Abrechnungsverfahren der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist damit ebenfalls abgedeckt. Aufgrund der Flexibilität der Schnittstelle können der Übertragungsweg, das Übertragungsmedium und die Datenverschlüsselung individuell definiert werden. So kann beispielsweise für eine Offline-Übertragung die Postadresse des Empfängers hinterlegt werden und für eine Online-Übertragung die Ziel-URL des Adressaten. Auch die Intervalle, in denen abgerechnet wird, lassen sich individuell festlegen. So ist eine wöchentliche, monatliche und quartalsweise Übermittlung der Abrechnungsdaten mit der S3C-AB-Schnittstelle möglich.

Anwendungsbeispiel

In einem Selektivvertrag wurde vereinbart, dass die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ihre erbrachten Leistungen direkt mit einem Vertragspartner abrechnen, in diesem Fall einer Managementgesellschaft. Die Managementgesellschaft hat ein Abrechnungszentrum beauftragt, die Abrechnungsdaten entgegenzunehmen. Das Abrechnungszentrum erhält die Daten online direkt aus den teilnehmenden Arztpraxen. Um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten, werden sämtliche Abrechnungsdaten in Arztinformationssystemen verschlüsselt. Mittels der S3C-AB-Schnittstelle ist der für die Verschlüsselung erforderliche öffentliche Schlüssel schon im jeweiligen Arztinformationssystem hinterlegt, ebenso wie die URL des Abrechnungszentrums. Die Ärztin oder der Arzt kann die Abrechnung ohne weiteren Aufwand sicher übertragen und erhält eine Meldung, dass das Abrechnungszentrum die Daten vollständig erhalten hat.

Dokumente zum Download

Produktblatt der S3C-AB-Schnittstelle

inkl. Darstellung der Umsetzung

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