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Allgemeine Nutzungsbedingungen

für die Nutzung des geschützten Bereichs des Portals „www.gevko.de“ und der hierüber abrufbaren allgemeingültigen Funktions- und Schnittstellenspezifikationen sowie der vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete

1. Geltungsbereich und allgemeiner Leistungsüberblick

a) Nach erfolgter Registrierung (vgl. hierzu nachfolgend Ziffer 2) hat der Nutzer kostenfreien Zugang zu dem geschützten Bereich des gevko-Portals und damit Zugriff auf allgemeingültige Funktions- und Schnittstellenspezifikationen (nachfolgend „Spezifikationen“ genannt), die Vorgaben zum Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren sowie vertragsspezifische Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete.

b) Mit den erstgenannten allgemeingültigen Spezifikationen sind die Hersteller von Software für Arztinformations-, Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssysteme (nachfolgend „Softwarehersteller“ genannt) in der Lage, die zur Abbildung von Versorgungsverträgen notwendige Schnittstelle und notwendigen Funktionen nativ herzustellen und in ihre jeweilige Software zu integrieren. Die Softwarehersteller können hierfür die Spezifikationen unentgeltlich nutzen und diese Software anschließend (nach Zertifizierung gemäß Ziffer 5) ihren Kunden zur Verfügung stellen.

c) Mit den vertragsspezifischen Anforderungskatalogen und Vertragsdatenpaketen können spezifische Versorgungsverträge in die Software integriert werden.

d) Die allgemeingültigen Spezifikationen und die vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete werden regelmäßig aktualisiert. Reguläre Updates, über die die Nutzer umgehend durch eine entsprechende Information auf dem gevko-Portal oder in einer E-Mail informiert werden, erfolgen grundsätzlich zwei Monate vor dem jeweiligen Quartalsbeginn. Diese umfassen grundsätzlich folgende Elemente:

  • Allgemeingültige Schnittstellendefinitionen und Funktionsbeschreibungen für alle auf dem gevko-Portal veröffentlichten Module 
  • Abbildung von Versorgungsverträgen auf Basis der allgemeingültigen Spezifikationen (d.h. vertragsspezifischer Anforderungskatalog und Datenpakete)
  • Übersicht der für die jeweiligen Versorgungsverträge notwendigen Funktionen
  • Änderungshistorie innerhalb der allgemeingültigen Schnittstellendefinitionen und der Funktionsbeschreibungen

e) Die gevko wird die vorstehend beschriebenen Informationen so lange zur Verfügung stellen, bis die Versorgungsvertragspartner deren Zurverfügungstellung untersagen. In diesem Fall wird die gevko die Nutzer umgehend informieren.

2. Registrierung und Zugang zum geschützten Bereich des gevko-Portals

a) Um Zugang zu dem geschützten Bereich des gevko-Portals zu erhalten, muss der Nutzer das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.

b) Mit der Übersendung des unterzeichneten Antragsformulars erklärt sich der Nutzer auch mit der Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden.

c) Der Nutzer erkennt hiermit explizit an, dass die allgemeingültigen Spezifikationen sowie die vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete als geistiges Eigentum (u.a. als urheberrechtlich geschütztes Entwurfsmaterial im Sinne von § 69a UrhG bzw. als Darstellung technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) und ggfls. auch als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gemäß § 17 UWG sowie nach Maßgabe von Vertraulichkeitsvereinbarungen zu Gunsten der gevko bzw. des jeweiligen Rechteinhabers (insbesondere der Versorgungsvertragspartner bzw. deren Geschäftspartner) geschützt sind. Die gevko erkennt an, dass die Softwarehersteller auch nach der Umsetzung der von der gevko zur Verfügung gestellten allgemeingültigen Spezifikationen sowie vertragsspezifischen Anforderungskataloge in ihre Software alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an ihrer Software bleiben. Die gevko wird keinerlei Rechte an jeglicher Software der Softwarehersteller geltend machen.“

d) Die allgemeingültigen Spezifikationen sowie die vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete sind teilweise mit digitalen Wasserzeichen versehen und streng vertraulich zu behandeln. Der Nutzer ist daher verpflichtet, die allgemeingültigen Spezifikationen sowie die vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Nutzer bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, die vom Nutzer unabhängig von den bereitgestellten Informationen selbst entwickelt worden sind oder dem Nutzer auf anderem Wege als durch die gevko bekannt werden und hierbei durch niemanden eine Geheimhaltungspflicht verletzt wurde.

3. Nutzung des gevko-Portals

a) Der Nutzer ist verpflichtet, das gevko-Portal nur sachgerecht, insbesondere unter Einhaltung der hier niedergelegten Bestimmungen, zu nutzen. Der Nutzer hat insbesondere sicherzustellen, dass durch seine Nutzung und die der von ihm benannten Personen keinerlei Beschädigungen oder Störungen des Betriebes des geschützten Bereichs des gevko-Portals auftreten. Sofern der gevko durch den unsachgemäßen Gebrauch des gevkoPortals dennoch Schäden entstehen sollten, ist der Nutzer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

b) Die gevko stellt dem Nutzer nach Prüfung des Antrags für jede von dem Nutzer benannte Person einen individuellen Nutzerzugang mit einem Nutzernamen und einem Passwort („Nutzerdaten“) zur Verfügung. Der Nutzername und das Passwort werden dem Nutzer verschlüsselt in zwei separaten E-Mails zugeschickt.

c) Der Nutzer und die von ihm benannten Personen sind verpflichtet, das zugesandte Passwort umgehend nach Erhalt zu ändern und anschließend eine Änderung des Passwortes in regelmäßigen, angemessenen Abständen vorzunehmen. Das Passwort soll mindestens acht Stellen umfassen und alphanumerisch gestaltet sein. Der Nutzer und die Stand: Juni 2015 Seite 4 von 10 von ihm benannten Personen sind außerdem verpflichtet, die Nutzernamen und die jeweiligen Passwörter geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter sicher zu schützen.

d) Im Falle des Verdachts der Weitergabe bzw. des Missbrauchs der Nutzerdaten hat der Nutzer die gevko unverzüglich zu informieren und entsprechend den Weisungen der gevko zu handeln. Auch einen Wechsel der zugriffsberechtigten Personen hat der Nutzer unverzüglich anzuzeigen und für die zukünftig berechtigten Personen einen neuen Antrag zur Nutzung des geschützten Bereichs des Portals zu stellen.

e) Die gevko ist – mangels abweichender Absprachen (etwa in SLA) mit dem Nutzer – berechtigt, das gevko-Portal vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb zu nehmen. Die gevko ist demgemäß insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die Internetseiten des gevko-Portals aufgrund von Wartungs- oder Updatearbeiten nicht oder nur unvollständig verfügbar sind. Im Fall einer dauerhaften Einstellung des gevko-Portals wird die gevko den Nutzer innerhalb angemessener Frist informieren.

4. Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzungsrechte an den allgemeingültigen Spezifikationen sowie den vertragsspezifischen Anforderungskatalogen und Datenpaketen einschließlich des Umfangs der Zugriffsrechte auf diese Informationen richtet sich nach der Eigenschaft des Nutzers und dem jeweiligen Verwendungszweck wie folgt:

a) Softwarehersteller dürfen die allgemeingültigen Spezifikationen unentgeltlich zur Programmierung der Schnittstelle und Funktionen sowie zur Integration dieser in die jeweilige Software verwenden. Hierfür wird einem Softwarehersteller gemäß den näheren Angaben in den allgemeingültigen Spezifikationen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der jeweils aktuellen allgemeingültigen Spezifikationen eingeräumt.

b) Versorgungsvertragspartner und deren Dienstleister dürfen die allgemeingültigen Spezifikationen verwenden, um Versorgungsverträge in vertragsspezifische Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete zu übersetzen. Dieses Recht kann ebenfalls zeitlich befristet und von weiteren Bedingungen abhängig sein. Zudem kann eine Vergütung gemäß jeweils aktuellem Preis-/ Leistungsverzeichnis anfallen. Versorgungsvertragspartner und deren Dienstleister haben im Portal nur Zugriff auf ihre jeweils eigenen umgesetzten Versorgungsverträge.

c) Softwarehersteller dürfen die vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete nur zur Abbildung der jeweiligen Versorgungsverträge in Software verwenden und diese den Leistungserbringern zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung stellen, sofern alle für den jeweiligen Versorgungsvertrag notwendigen Funktionen zertifiziert sind (siehe hierzu Ziffer 5). Hierfür wird gemäß den näheren Angaben in den vertragsspezifischen Anforderungskatalogen und Vertragsdatenpaketen ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nur im o.g. Umfang an die Leistungserbringer lizenzierbares Recht an den vertragsspezifischen Anforderungskatalogen und Vertragsdatenpaketen eingeräumt.

d) Jegliche anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe der allgemeingültigen Spezifikationen und der vertragsspezifischen Anforderungskataloge und Stand: Juni 2015 Seite 5 von 10 Vertragsdatenpakete an Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern zu o.a. legitimierten Zwecken), deren Veröffentlichung sowie deren Änderung oder Bearbeitung, soweit es sich nicht um Änderungen oder Bearbeitungen für lediglich interne technische Zwecke (z.B. notwendige Übersetzung in eigenes Format und Implementierung in die eigene Software) sowie um die Bereitstellung der um die allgemeingültigen Spezifikationen und der vertraglichen Anforderungskataloge und Vertragsdatenpakete angereicherten Software an die Leistungserbringer handelt, ist ohne explizite schriftliche Zustimmung der gevko bzw. der jeweiligen Rechteinhaber untersagt. Die vorgenannten vertragsspezifischen Informationen dürfen nur in geschützter Form (im Sinne eines Steuerungsmechanismus, nicht aber als Rohdaten) ausgeliefert werden und bei Installation beim Anwender nur in geschützter Form gespeichert werden.

Die vorstehenden „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ und „Besonderen Nutzungsbedingungen“ wurden vollständig zur Kenntnis genommen und ihnen wird mit Unterschrift zugestimmt.

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Ort, Datum
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Unterschrift
Vertretungsberechtigter