FHIR® - Fast Healthcare Interoperability Resources
Wir setzen Ihre Anwendungsfälle mit FHIR® um
FHIR® (Fast Healthcare Interoperability Resources) ist ein neuer Standard, der von HL7 (Health Level Seven International) ins Leben gerufen wurde. Der Standard unterstützt den Datenaustausch zwischen Softwaresystemen im Gesundheitswesen. Er vereinigt die Vorteile der etablierten HL7-Standard-Produktlinien Version 2, Version 3 und CDA mit jenen aktueller Web-Standards und legt einen starken Fokus auf eine einfache Implementierbarkeit. FHIR® beschreibt Datenformate und Elemente als sogenannte „Ressourcen“ und bietet eine Schnittstelle an, um diese auszutauschen.
Quelle: HL7 Deutschland e.V.
Dienstleistungen im Rahmen unseres FHIR®-Portfolios
Was wir Ihnen anbieten!
FHIR®-Repository und elektronische Verordnungsmuster
Unsere Referenzprojekte
FHIR® setzen wir in verschiedenen Projekten ein, wie z.B. für elektronische Verordnungen oder dem elektronischen Medikations-Datenaustauschformat. Wir setzen auch FHIR®-Server als Consent-Management-Modul von tHENA im Rahmen von elektronischen Teilnahmeerklärungen und Teilnehmerverzeichnissen und elektronischen Verordnungen wie Heilmittel oder Krankenbeförderungen ein.
Wir haben im Rahmen der FHIR®-Spezifikation des eRezept-Abrechnungsdatensatzes als technische Berater für den GKV-Spitzenverband fungiert und maßgeblich an der Umsetzung mitgewirkt.
Von uns spezifizierte FHIR®- Dokumente befinden sich aktuell im interdisziplinären Abstimmungsverfahren, das mit der medizinischen und technischen Expertise von HL7 Deutschland durchgeführt wird.
eVerordnung Krankenhausbehandlung
Die Verordnung zur Krankenhausbehandlung muss der Patient zur Prüfung der Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse vorlegen. Um den Patienten von diesem Vorgang zukünftig zu entlasten, kann die Verordnung zur Krankenhausbehandlung von der Arztpraxis zur Krankenkasse elektronisch übermittelt werden.
eMedikations-Datenaustauschformat
Derzeit werden für die strukturierte Dokumentation von Medikationsdaten verschiedene Formate und Spezifikationen genutzt. Diese ähneln einander in vielen Merkmalen, sind aber nicht vollständig interoperabel. Um hier einen Mehrwert zu schaffen, haben wir ein elektronisches Medikations-Datenaustauschformat spezifiziert.
eVerordnung Heilmittelverordnung
Für die vormaligen Verordnungsformulare von Heilmitteln in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie (Muster 13, 14 und 18) gilt ab 1. Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel (Muster 13). Dabei orientiert sich das neue Formular 13 am Arbeitsablauf in der ärztlichen Praxis.
eVerordnung Krankenbeförderung
Dient dem Verordnungsprozess von Krankenbeförderungen unmittelbar in der Arztpraxis, dabei wird zunächst der Weg zwischen verordnendem Arzt und Krankenkasse abgebildet.